Teil 3: Nun löse ich noch die Fragen rund um das schweizerische "Demokratieverständnis" und das jeweils von den Bürgern eingereichte "Referendum" auf!

Was zum Beispiel bei der Regierungsform à la USA falsch laufen kann, habe ich am Ende des Teil 2-Beitrages festgehalten! Das aber kann aber in der Schweiz mit ihrem um einiges tiefer gehenden "Demokratieverständnis" nicht passieren, weil es schlicht unmöglich ist, dass jemals nur eine Partei alleine die ganze politische Macht Inne haben könnte! Denn die Schweiz ist eine "Konsensdemokratie" mit der begleitend wichtigen Unterscheidung zwischen "Konsens und Konkordanz". Unter dem Begriff "Konsens" geht es wohl um die Machtteilung, aber gleichzeitig fordert und schreibt die Konkordanz vor, dass hierbei alle wichtigen Gruppen berücksichtigt werden.
Dabei versteht man unter der "Konkordanz" vor allem den Willen, möglichst viele verschiedene Parteien, Minderheiten und weitere gesellschaftliche Gruppen in einen Prozess einzubinden und Entscheidungen eben zusammen im "Konsens" zu treffen. Die "Konkordanz" wird vom Parlament bei der Zusammenstellung des 7-köpfigen Bundesrates berücksichtigt und als gleichberechtigte Mitglieder werden dann somit alle ihre Entscheidungen im "Konsens" getroffen!
Dieses "Konkordanz-System" ist übrigens nicht einmal in der Bundesverfassung verankert, sondern hat sich über Jahrzehnte hinweg erfolgreich eingebürgert. So besteht in der Schweiz eine stille Übereinkunft zwischen den Parteien (auch "Zauberformel" genannt), dass die vier in allen Kantonen vertretenen Parteien - derzeit SVP, SP, FDP und die Mittepartei - mindestens einen Vertreter im 7-köpfigen Bundesrat haben.
Aufgrund der kürzlich im März 2025 erfolgten Ersatzwahlen besteht der Bundesrat aus nun derzeit 5 Männern und 2 Frauen wobei je 2 Mitglieder der SVP, der SP, der FDP und 1 Mitglied der Mittepartei angehören. Die Schweiz wird nun seit ihrer Gründung im Jahr 1948 erfolgreich mit diesem "Mehrparteien/Konkordanz-System" regiert.
Und da die Schweiz keinen eigentlichen Bundespräsidenten hat, wird jeweils Ende Dezember eines der Bundesratsmitglieder vom versammelten Parlament für ein Jahr zum Ehren-Bundespräsidenten gewählt. Zurzeit ist dies Frau Karin Keller-Sutter von der FDP, und zu ihren Aufgaben gehört es, die Bundesratssitzungen zu leiten und strittige Meinungen zu schlichten! Zudem beinhalten ihre weiteren Aufgaben, den Bundesrat als Ganzes und die Schweiz im In- und Ausland zu vertreten! Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre und eine Wiederwahl oder Nichtwiederwahl ist möglich. Die jeweiligen Bundesratsmitglieder können jedoch selbst entscheiden, wann sie zurücktreten wollen, es sei denn, sie werden vom Parlament abgewählt, was so alle zehn Jahre mal geschieht! Übrigens: Das Durchschnittsalter der Schweizer Parlamentarier liegt seit Jahrzehnten bei 50 Jahren. Das jüngste Ratsmitglied ist 25 Jahre alt und das älteste 74.

Aber das Wichtigste in diesem politischen System ist, dass es eben aufgrund dieses "Mehrparteiensystems" in der Schweiz unmöglich ist, dass sich, wie zum Beispiel in den USA ein republikanischer oder demokratischer Präsident wie ein König oder gar ein Diktator aufführen könnte! So werden in der Schweiz Gesetzesänderungen teilweise jahrelang in den Parteien diskutiert, bis man sich auf eine entsprechende Änderung geeinigt hat und diese dann dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden kann.

Natürlich gibt es noch den einen oder andere weiteren wesentlichen Unterschied in den schon stark differenzierten Gegensätzen der politischen und demographischen Landschaften der USA und der Schweiz - aber wer weiss, vielleicht gehen mal einige Millionen Amerikaner für solche mal dringend zu überarbeitenden Bürgerrechten an ihrem Nationalfeiertag des "4th of July" demonstrierend auf die Strassen und marschieren gemeinsam in Richtung Washington D.C.!

Und nachfolgend löse ich nun auch noch die mir schon vielfach gestellte Frage auf, wie den denn in der Schweiz ein von deren Bürgern eingereichtes "Referendum" überhaupt zu Stande kommt und dann von der Regierung auch umgesetzt wird!?

Das Schweizer Volk ist wie kein anderes auf dieser Welt direkt an den politischen Entscheidungen mitbeteiligt: Es wird in der Regel viermal pro Jahr an die Wahlurne gerufen, um über durchschnittlich 15 eidgenössische Vorlagen abzustimmen. Wobei das "Referendum" ein Grundpfeiler der in der Schweiz vorgelebten "direkten Demokratie" ist und der Bevölkerung - auch derer die im Ausland wohnen - das Recht gibt, sich mittels eines solchen "Referendums", der von Regierung und Parlament verabschiedeten Gesetze entgegenzustellen - wenn sie mit dessen Inhalt nicht einverstanden sind - umso eine spätere Volksabstimmung einzufordern!

Und so können die Schweizer Bürger also mittels dem "fakultativen Referendum" eine nachträgliche Volksabstimmung einverlangen! Dazu hat das Referendumskomitee innert 100 Tagen mindestens 50’000 gültige Unterschriften an die Bundeskanzlei einzureichen. Diese Unterschriftsbögen mit den 50'000 Unterschriften werden dann vorerst vom Referendumskomitee in Schachteln an die entsprechenden Gemeinden zur Bestimmung der Unterschriften-Qualität zugestellt. Diese leiten dann anschliessend diese Schachteln an die Bundekanzlei weiter, die noch eine abschliessende Unterschriften-Zählung vornimmt, um dann zu entscheiden ob dieses "fakultative Referendum" schlussendlich auch zustande gekommen ist. Wobei bei diesem "Referendum" einzig das Volksmehr an der Urne über dessen Annahme entscheidet, und dann die Regierung diesen Entscheid auch umzusetzen hat.

Im Gegensatz dazu müssen bei einem per Bundesgesetz einverlangten "obligatorischen Referendum" keine Unterschriften gesammelt werden. Es braucht an der Urne einfach das doppelte Mehr, es muss also sowohl die Mehrheit des Volkes als auch die Mehrheit der Kantone zustimmen. Dieses "Referendum" kommt zur Anwendung, wenn zB Auftrags der Regierung über eine Verfassungsänderung oder ein Beitritt zu gewissen Organisationen (z. B. für die UNO oder die EU), abgestimmt werden muss.

So entwickelte sich die Schweiz mit ihrer "direkten Demokratie" im 20. Jahrhundert in stets kleinen Schritten weiter zu einer in Europa beispielhaften starken und neutralen politischen Einheit und konnte sich so, vor allem aufgrund ihrer in der Verfassung fest verankerten Neutralität aus den beiden Weltkriegen heraushalten!
 
Diese spannende Geschichte der Schweiz ist seit ihrer Geburt bis ins heutige 2025 hinein, mit ihrer eindrücklichen Verfassung eine Vorzeige-Modell einer erfolgreichen politischen Institution und könnte so für viele Länder in Europa und im Rest der Welt als nachahmenswerte Regierungsform dienen! Aber leider haben noch viele Länder - und das vor allem auch im Westen - noch nichts dazu gelernt, um wenigstens einige Schwerpunkte aus diesem doch bemerkenswerten "schweizerischen Demokratieverständnis" in deren eigene Regierungsformen zu übernehmen!
So ist es für mich und Aber-Millionen weiterer Weltenbürger auch - die unter anderem die Wahlen im 2024 in den USA und Rumänien sowie nun im 2025 in Deutschland und Österreich miterleben mussten - einfach "hochgradig fahrlässig", wie in solch sogenannten "Demokratien" der ehrliche "Demokratie-Begriff" ins absurdum geführt wird! - Wobei der grosse Verlierer bei all diesen Wahlen einmal mehr das Volk ist!?